Schweißen (Theorie) - Ausbildung zum Schweißfachmann Teilzeit

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
in der Regel mo und do 17:00 - 21:00 Uhr, ggf. auch samstags ganztägig, im Januar 2025 eine Vollzeitwoche am Standort des bbz Arnsberg
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 4.635,00 €
  • Prüfungsgebühr: 650,00 €
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Den Lehrgang führen wir in Kooperation mit der Schweißtechnischen Lehranstalt (SL) der HWK Südwestfalen nach den Richtlinien des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS®) durch.
Durchgeführt wird am Standort des HBZ Münster der theoretische Unterricht, am Standort des bbz Arnsberg die praktische Ausbildung einschließlich Teil 2 und Laborübungen.

Für viele Schweißarbeiten schreiben Normen, technische Regelwerke oder Lieferbedingungen vor, dass ein Schweißbetrieb seine Eignung zum Schweißen durch eine entsprechende Zertifizierung nachweisen muss.
Hierfür ist es erforderlich, dass der Betrieb über geeignete Betriebseinrichtungen verfügt, geprüfte Schweißer einsetzt, und dass eine Schweißaufsichtsperson über das Einhalten der schweißtechnischen Arbeitsregeln wacht.
Schweißfachmänner sind als verantwortliche Schweißaufsichtspersonen häufig in Betrieben eingesetzt, die Schweißaufgaben in eingeschränktem Umfang (einfach geschweißte Konstruktionen) ausführen. Sie verfügen über technische Basiskenntnisse und können in kleinen und mittelständischen Unternehmen als voll verantwortliche Schweißaufsichtspersonen fungieren.
In größeren Betrieben sind sie das Bindeglied zwischen Schweißfachingenieur und der qualitätsgerechten Umsetzung von Schweißarbeiten.
Innerhalb eines eingeschränkten Bereiches entscheidet oder koordiniert der Schweißfachmann beim Planen, Ausführen, Überwachen und Prüfen einfacher geschweißter Konstruktionen entsprechend der Norm DIN EN ISO 14731 "Schweißaufsicht, Aufgaben und Verantwortung".
Die Qualifizierung zum Schweißfachmann spielt in der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle, da sie für Unternehmen in zahlreichen Bereichen eine Voraussetzung für die Zulassung zum Schweißen im geregelten Bereich ist
Teil 0 - allgemeine Grundlagen
Teil 1 - Fachkundliche Grundlagen mit schriftl. Zwischenprüfung
Teil 2 - Praktische Übungen in den Bereichen: Gasschweißen, Brennschneiden, Lichtbogenhandschweißen, WIG-Schweißen, MIG/MAG-Schweißen und Demonstrationen anderer Verfahren - Durchführung am Standort des bbz Arnsberg
Teil 3 - Hauptlehrgang in den Bereichen: Schweißprozesse und Ausrüstung, Werkstoffe und ihr Verhalten beim Schweißen, Konstruktion und Gestaltung, Fertigung und Anwendungstechnik
Im Anschluss findet eine schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt.
Schweißfachmann-Zeugnis mit englischsprachigem IIW-Diplom
Facharbeiter, Gesellen, Handwerksmeister, Industriemeister, Techniker, Dipl.-Ingenieure in einem metallverarbeitenden Beruf mit mind. dreijähriger Praxis in der Schweißtechnik / Internationaler Schweißpraktiker mit gültigen SFM-Zeugnis im Lehrgangsteil 1 und 2 / DVS®-Lehrschweißer, Internationaler Schweißpraktiker / Mindestalter 22 Jahre

Vor Lehrgangsbeginn prüfen wir die Teilnehmenden-Zulassung.
Dazu reichen Sie den DVS-Antrag mit den erforderlichen Anlagen bei uns ein!

Bei Quereinstieg in den Teil 1, 2 oder 3 bitte entsprechende Nachweise vorlegen.

Bildungsgutschein

Über den Bildungsgutschein können Sie bis zu 100% Förderung für diese Weiterbildung erhalten. Die Agentur für Arbeit als auch das Jobcenter können Bildungsgutscheine aushändigen, wenn die Förderungsvoraussetzungen erfüllt werden. Beantragen Sie ein Beratungsgespräch für Ihren Bildungsgutschein bei Ihre/-r/-m Jobcenter/Arbeitsagentur. Die Maßnahmennummer vom HBZ erhalten Sie über unsere Bildungsberatung (Tel: 0251/705-4444; E-Mail weiterbildung@hbz-bildung.de). Melden Sie sich anschließend mit Ihrem Bildungsgutschein zur Maßnahme im HBZ an. Weitere Information zum Bildungsgutschein finden Sie hier.

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