TREI - Anschluss von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr + 2 Prüfungstage
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 1.450,00 €
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Hinweis! Bitte beachten Sie:

Mit der Anmeldung reichen Sie bitte auch die Zulassungsnachweise innerhalb von 14 Tagen vollständig bei weiterbildung@hbz-bildung.de ein (siehe unter "Voraussetzungen"). Sollten die Unterlagen nicht

fristgerecht

eingehen, wird der Platz aufgrund der hohen Nachfrage anderweitig vergeben. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Sie sind Elektrotechniker und möchten sich über den Eintrag in das VNB-Installateurverzeichnis für die Durchführung von Anschlussarbeiten an das öffentliche Stromnetz qualifizieren? Dann ist dieser Lehrgang genau der richtige für Sie! Von den rechtlichen Bestimmungen bzgl. der Prüfung und der Inbetriebnahme elektrischer Anlagen bis hin zur Anmeldung der Anlagen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz machen unsere erfahrenen Dozenten Sie mit den nötigen Kenntnissen und Fertigkeiten vertraut.
Rechtlicher Rahmen, Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes, der Arbeitssicherheit und Ausrüstungsanforderungen, Technische Vorschriften und allgemein anerkannte Regeln der Elektrotechnik, Prüfung und Inbetriebnahme von elektrischen Anlagen, Erzeugungsanlagen und Geräten inkl. Dokumentation
Schaltanlagen und Verteiler, Projektierungsgrundlagen für elektrische Anlagen, Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte zum Anschluss an das Niederspannungsnetz
Teilnahmebescheinigung. Im Anschluss an den Lehrgang wird der Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz abgelegt. Die Abnahme erfolgt durch den Fachverband Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW
Ingenieure, Techniker, Industriemeister und Gesellen (G 6) mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung, das gilt auch für Elektrotechnikermeister, die im Teil "Elektro- und Sicherheitstechnik" der Meisterprüfung weniger als 50 Prozent der erzielbaren Punkte erreicht haben
Für die Zulassung zur Prüfung muss die Voraussetzung einer Eintragung (Meister, Diplom, Master, Bachelor, Techniker usw.) in die Handwerksrolle im Elektrotechnikerhandwerk (oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder b HwO) erfüllt sein. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen. Außerdem ist die Seite 5 der Verfahrensanordnung des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke NRW auszufüllen. Das Formular kann unter "Downloads" oder auch beim Fachverband heruntergeladen werden. Die vollständigen Unterlagen sind per Email an weiterbildung@hbz-bildung.de zu senden

Die Prüfungsgebühren werden gesondert vom Fachverband erhoben.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Bildungsurlaub NRW
Das HBZ ist durch die Bezirksregierung Münster als Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) anerkannt. Sofern Ihre gewünschte Bildungsveranstaltung den Voraussetzungen des AWbG entspricht, können Sie den Freistellungsanspruch bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie auf www.bildungsurlaub.de .

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