Einführungslehrgang staatlich geprüfte/r Hufbeschlagschmied/in

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
montags - freitags von 07:30 - 16:30 Uhr
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 1.390,00 €
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Die Weisheit "No Feet - No Horse" springt den Pferdebesitzern alle 6 - 8 Wochen ins Auge - es ist Zeit, dass der Schmied wieder kommt. Ein guter Schmied kann viel bewirken und im Idealfall begleitet er ein Pferd und seinen Besitzer über einen langen Zeitraum und wird somit zu einem Vertrauten von Tier und Mensch.

Die Herstellung und Anpassung von Hufeisen erfordert neben einem geschulten Auge, auf den Bewegungsapparat des Pferdes, eine Reihe fachkundlicher und vor allem handwerklicher Fertigkeiten des Hufbeschlagschmiedes.
Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung / Praktische Übungen in der Lehrschmiede / Biologie, Evolution, Anatomie und Charakter des Pferdes / Umgang mit dem Pferd / Huferkrankungen / Tierschutz / Gesundheitsschutz / Rechtsvorschriften / Ausbildungsweg Hufbeschlag uvm.
Teilnahmezertifikat
Gesellen / Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsbausbildung, die Freude und Erfahrungen im Umgang mit Pferden haben.
Voraussetzung für die Teilnahme am Einführungslehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder HWO.
Aufstiegs-BAföG

Als Aufstiegsfortbildung ist der Einführungslehrgang staatlich geprüfte/r Hufbeschlagschmied:in grundsätzlich Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Als Kursteilnehmer:in am HBZ Münster unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-BAföGs.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf unserer Themenseite Aufstiegs-BAföG .



Bildungsurlaub NRW
Das HBZ ist durch die Bezirksregierung Münster als Bildungseinrichtung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) anerkannt. Sofern Ihre gewünschte Bildungsveranstaltung den Voraussetzungen des AWbG entspricht, können Sie den Freistellungsanspruch bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie auf www.bildungsurlaub.de .



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