Kfz-Hochvolt-Systeme / Fachkundige/r für Arbeiten an HV-Systemen Stufe 3S

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
08:00 - 17:00 Uhr
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 595,00 €
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Die Schulung der Stufe 3S berechtigt zu selbständigen Arbeiten an HV-Systemen die unter Spannung stehen bzw. deren Spannungsfreiheit nicht überprüft oder hergestellt werden kann. Außerdem dürfen Arbeiten an Energiespeichern wie z.B. dem Tausch von Akkumodulen durchgeführt werden. Die Qualifizierung zur Stufe 3S setzt die Qualifizierung der Stufe 2S voraus. Die Schulung erfolgt nach aktueller DGUV-Information 209-093.

Nach Abschluss des Kurses ist der Teilnehmer berechtigt:
- an unter Spannung stehenden Fahrzeugen und Komponenten selbstständig und sicher zu arbeiten
- HV- Komponenten wie Fahrmotoren, Energiespeicher oder Akkumodule zu wechseln
- die Fehlersuche an nicht zwangsläufig berührungssicher ausgeführten HV- Komponenten (mit berührungssicheren Prüfadaptern) durchzuführen
- an unter Spannung stehenden Teilen von Energiespeichern zu arbeiten
- Schutzmaßnahmen gegen elektrische Körperdurchströmung und Störlichtbögen
- Elektrotechnische Arbeiten nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 (bisher BGV/ GUV-V A3) und DIN VDE 0105-100
- HV-Konzept und Kraftfahrzeugtechnik, sicherheitstechnische Anforderungen gemäß Federal ECE Regel 100
- Werkzeuge und einzusetzende Schutz-, Prüf- und Hilfsmittel
- Absichern der Arbeitsbereiche
- Kennzeichnung des Fahrzeuges, an denen unter Spannung stehende Teile erreichbar sind
- spezifische nichtelektrische Gefährdungen, z.B. chemische Gefährdungen, Brand- und Explosionsgefahr
- Praktisches Übungen bei Arbeiten an HV- Fahrzeugen und HV- Energiespeichern


Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhalten Sie ein Zertifikat zum Nachweis der Fachkunde bei den Berufsgenossenschaften.
- ein Abschluss der Qualifikation Stufe 2S (FHV)
- ein Berufsabschluss als Kfz-Mechatroniker/-in nach Ausbildungsordnung vom 14.06.2013
- Mechatroniker/-in mit dem Ausbildungsschwerpunkt "System und Hochvolttechnik" besitzen nach Berufsabschluss diese Stufe 3S automatisch
- Untersuchungsbescheinigung G25 (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G25 für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
- Ersthelfer Ausbildung (inkl. Herz-/ Lungenmassage Schulung)
- Mindestalter 18 Jahre

Bescheinigungen müssen vor Beginn des Lehrganges vorhanden sein
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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