Straßenwärtermeister, ab 2025: Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement
Lehrgangsdetails
Die neue Struktur der Prüfung orientiert sich an dem seit 1997 erfolgreichen Modell der "neuen" Industriemeisterprüfungen. Die neue Prüfung besteht somit aus zwei Teilen. Neben dem bewährten Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" gibt es im zweiten Teil, den "Handlungsspezifischen Qualifikationen" zwei schriftliche Prüfungsleistungen und eine Projektarbeit.
Wichtiger Hinweis:
Der Teil III der Meisterprüfung ist hier neu mit aufgenommen und muss nicht einzeln gebucht werden!
Der Teil IV (Ausbilderschein) muss vor Beginn des Lehrganges vorliegen.
A. Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Teil II
B. Handlungsspezifische Qualifikationen
I. Prüfungsbereich "Technik":
- Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement
- Bau und Erhaltung von Straßen und Grünanlagen
II. Prüfungsbereich "Organisation":
- Kostenwesen
- Betriebsführung, Betriebsüberwachung und Kundenorientierung
- Arbeits-, Umwelt- u. Gesundheitsschutz
- Recht
III. Prüfungsbereich "Führung und Personal":
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Managementsysteme
- eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Straßenwärter oder Straßenwärterin,
- eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens dreijährige Berufspraxis,
- eine erfolgreich abgelegte Gesellen- oder Abschlussprüfung in einem anerkannten gewerblich-technischen Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis,
- den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- aus förderrechtlichen Gründen (Aufstiegsbafög) muss der Teil IV (Ausbilderschein) vor Beginn des Lehrganges vorliegen
Wichtiger Hinweis: Der Teil IV (Ausbilderschein) muss vor der Bachelorprüfung der zuständigen Stelle beim Landesbetrieb Straßenbau NRW vorgelegt werden!
Als Aufstiegsfortbildung ist der Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement grundsätzlich Aufstiegs-Bafög förderfähig. Zur Meisterprüfung gehören neben den Praxisteilen I und II auch die Teile III und IV. Erst wenn Sie alle vier Prüfungsteile erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie Ihren Meisterbrief. Melden Sie sich daher am besten auch gleich für folgende Lehrgänge an:
Als Kursteilnehmer:in am HBZ unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Leistungen des Aufstiegs-Bafögs.
In Abhängigkeit Ihrer Vorausetzung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75% der Kurs- u. Prüfungsgebühren möglich.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-Bafög erhalten Sie auf unserer Internetseite
Meisterschule Teile III und IV Teilzeit (= AdA und Gepr. Fachmann/- frau für kaufmännische Betriebsführung HwO)
Meisterschule Teile III und IV Vollzeit (= AdA und Gepr. Fachmann/- frau für kaufmännische Betriebsführung HwO)