Lebensmittelhygiene: Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
Freitag von 09:00 - 10:00 Uhr
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 48,00 €
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Sie sind für einen Betrieb tätig, der Lebensmittel herstellt oder in den Verkehr bringt? Dann gelten für Sie die Regelungen des §4 der Lebensmittel- und Hygieneverordnung. Diese Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme muss dokumentiert und nachgewiesen werden. Die vermittelten Inhalte sollen Hygienemängel vorbeugen und zur Sicherheit Ihrer Lebensmittel beitragen.
Diese Schulung kann auch in Kombination mit der IfSG- Folgebelehrung gebucht werden.
Bestandteile der Lebensmittelhygiene-Schulung nach §4 der Lebensmittelverordnung (EG) Nr. 852/2004:
Eigenschaften und Zusammensetzung des Lebensmittels
Hygienische Anforderung an die Verarbeitung
Lebensmittelrecht
Warenkontrolle, Haltbarkeitsprüfung und Kennzeichnung
Betriebliche Eigenkontrollen und Rückverfolgbarkeit
Havarieplan, Krisenmanagement
Hygienische Behandlung
Anforderung an Kühlung und Lagerung
Umgang mit Abfällen sowie ungenießbaren Nebenerzeugnissen
Reinigung und Desinfektion
Teilnahmezertifikat
Dieses Seminar richtet sich an alle Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen.
Keine besonderen Voraussetzungen notwendig.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung, ist eine Kostenübernahme durch Förderprogramme bis zu 50% der Weiterbildungskosten möglich.
Eine Übersicht der Förderprogramme für Weiterbildungen finden Sie auf unserer Themenseite Förderung Weiterbildung
Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

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