HBZ-Lehrgänge: Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer


Fahrtenschreiber
08. Januar 2024 |
Mit dem Grundlagen- und dem Fortbildungslehrgang analoger und digitaler Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bietet das Handwerkskammer Bildungszentrum (HBZ) Münster neuerdings die Möglichkeit zur Erlangung und Auffrischung der Berechtigung zur Überprüfung und Abnahme dieser Geräte und Einrichtungen.
Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen müssen mit einem Fahrtschreiber beziehungsweise digitalen Kontrollgerät ausgestattet sein. Deren Überprüfung und Abnahme ist von geschulten Fachkräften vorzunehmen. Für die erforderliche Schulung der Fachkräfte bietet das HBZ den viertägigen Grundlagenlehrgang vom 3. bis 6. September 2024 an. Darin werden alle notwendigen Kenntnisse für die qualifizierte Überprüfung und Abnahme der analogen und digitalen Fahrtenschreiberanlagen nach § 57 b StVZO sowie für die Geschwindigkeitsbegrenzer nach § 57 d StVZO vermittelt.
 
Der zweitägige Fortbildungslehrgang findet vom 29. Februar bis 1. März 2024 statt. Darin erfahren die Teilnehmer unter anderem die Neuerungen der europäischen und nationalen Vorschriften und Richtlinien über Lenk- und Ruhezeiten sowie Veränderungen der eingesetzten Techniken bei den Fahrtenschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern, die für die Realisierung der Prüfungen relevant sind. Der Lehrgang muss spätestens alle drei Jahre zur Aktualisierung der Kenntnisse besucht werden. Bei nicht erfolgreicher Teilnahme entfällt die Berechtigung zur Überprüfung und Abnahme der Fahrtenschreiber und Geschwindigkeitsbegrenzer nach §57 b/d StVZO. Dann muss erneut an einem Grundlehrgang teilgenommen werden. 
 
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