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Handwerkskammer Bildungszentrum Münster

Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Tel. 02 51/7 05 - 0
Fax 02 51/7 05 - 11 30
info@hbz-bildung.de

Servicezeiten
Mo. bis Do.: 8.00 - 17.00 Uhr
Fr.: 8.00 - 14.00 Uhr

HBZ-Bildung - Meister-BAföG
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Das Meister-BAföG

Nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Büroangestellte vor einer Kurve auf einer Glasscheibe
Foto: shutterstock

Personenkreis:
Anspruch auf Förderung nach dem AFBG haben Teilnehmer an Lehrgängen, die als Aufstiegsfortbildung anerkannt sind, wie zum Beispiel im Fall einer Meisterausbildung. Ausländer müssen – je nach Herkunftsland – gewisse Zeiten der rechtmäßigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachweisen.

Seit kurzem können auch Bürofachwirte im Personal- und Rechnungswesen, Fachkaufleute HWK und Fachwirte für kaufmännische Betriebsführung Meister-BAföG für eine weitere Aufstiegsfortbildung beantragen, auch wenn sie diese bereits in der ersten Aufstiegsfortbildung erhalten haben. Bei den Bürofachwirten wird dabei berücksichtigt, dass diese im BdH-Lehrgang von den Modulen "Personalwirtschaft" und "Recht" (225 UStd.) befreit werden und somit nur noch an 275 UStd. (BWL und VWL) teilnehmen müssen.

Art & Umfang:
Das Meister-BAföG umfasst für Vollzeit- und Teilzeitlehrgänge einen Maßnahmebeitrag in Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 10.226,- Euro. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und aus einem Bankdarlehen, welches zins- und tilgungsfrei ist für längstens sechs Jahre ab Maßnahmebeginn, sowie die Kosten des Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten bis zu 1.534,- Euro in Darlehensform. Außerdem erhalten Teilnehmer von Vollzeitlehrgängen einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt – teils als Darlehen, teils als Zuschuss.

Die Höchstsätze betragen monatlich für:

  • Alleinstehende ohne Kind 697,- Euro (238,- Euro Zuschuss/459,- Euro Darlehen)
  • Alleinstehende mit einem Kind 907,- Euro (343,- Euro Zuschuss/564,- Euro Darlehen)
  • Verheiratete 912,- Euro (238,- Euro Zuschuss/674,- Euro Darlehen)
  • Verheiratete mit einem Kind 1.122,- Euro (343,- Euro Zuschuss/779,- Euro Darlehen)
  • Verheiratete mit zwei Kindern 1.332,- Euro (448,- Euro Zuschuss/884,- Euro Darlehen)


Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Beitrag um 210,- Euro und wird zu 50 Prozent als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende können darüber hinaus einen monatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung von bis zu 113,- Euro erhalten. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 35.791,- Euro.

Das Darlehen kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in 53170 Bonn beantragt werden, telefonisch unter 0228/831-0. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, nach Bestehen der Prüfung einen Darlehenserlass von 25 Prozent auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren des entfallenden Restdarlehens zu erhalten.

Beantragung:
Anträge können bereits vor und auch noch während der Teilnahme an Lehrgängen von Bildungseinrichtungen im Kammerbezirk Münster beim Handwerkskammer Bildungszentrum HBZ in Münster gestellt werden. Am besten ist es aber erfahrungsgemäß, Sie stellen den Antrag bereits gut 10 Wochen vor Beginn Ihres Kurses. Spätestens am letzten Unterrichtstag muss der Antrag beim HBZ vorliegen. Der Maßnahmebeitrag (Lehrgangs- und Prüfungsgebühr) wird rückwirkend gewährt, der Unterhaltsbeitrag für Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erst ab dem Monat des Antrageingangs. Besucher von Fachschulen sollten sich vor der Beantragung vom Amt für Ausbildungsförderung der Stadt oder des Kreises beraten lassen.

Bitte beachten Sie:
Eine Beantragung des Meister-BAföGs ist nur einmal für jede Person möglich. Eine zweite Aufstiegsfortbildung wird nur dann gefördert, wenn der Zugang durch die erste Weiterbildung möglich ist. Für die erste Meisterausbildung müssen alle Lehrgangsmodule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Fortbildungsplan des Antrags aufgeführt werden. Dies gilt auch, wenn die Teilnahme an Lehrgangsmodulen der Meistervorbereitung zeitlich nicht zusammenhängend oder bei unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfolgt.

Ihren Antrag auf das Meister-BAföG prüfen wir gerne auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und leiten ihn an die Bezirksregierung in Köln zur Entscheidung weiter. Vor dort aus wird alles Weitere im direkten Kontakt mit den Teilnehmern und der KfW-Bank bearbeitet.

Informationsabende zum Meister-BAföG

Anträge zum Meister-BAföG erhalten Sie bei uns im Handwerkskammer Bildungszentrum HBZ in Münster an der Echelmeyerstraße. Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie ebenfalls bei uns – jeden Mittwoch um 17:00 Uhr bei unseren Meister-BAföG-Informationsabenden.

Außerdem können Sie sich über eine Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über dieses Thema informieren. Dort gibt es auch eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen (www.meisterbafoeg.info/de).

Weitere Informationen:

Merkzettel

 

Kontakt

  • Frau Sandra Mildenberger
  • sandra.mildenberger@hwk-muenster.de
  • Tel.: 0251/705-1101
  • Fax: 0251/705-55 1101
 

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