Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema "Weiterbildung" als Chance für die Zukunft erkennen, bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an: Dabei übernimmt das Land NRW nicht nur bis zu 50 Prozent der finanziellen Kosten Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen zudem kompetente Berater zur Seite.
Die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme:
- Sie haben im vergangenen Kalenderjahr und/oder im laufenden Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen.
- Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte.
- Sie arbeiten und/oder wohnen in NRW.
- Sie sind Existenzgründer innerhalb der ersten 5 Jahre Ihrer Selbstständigkeit.
Mit dem Bildungsscheck werden private und betriebliche Weiterbildungsausgaben zur Hälfte (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck) bezuschusst, die andere Hälfte der Kosten trägt das Unternehmen oder die Beschäftigten selbst. Für das Förderprogramm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.
Das Landesprogramm richtet sich an Beschäftigte in kleinen und mittleren Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten. Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Das heißt: Interessierte Beschäftigte können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen. Allerdings entfällt beim individuellen Zugang die Untergrenze der Betriebsgröße von bis zu 250 Beschäftigten (ausgeschlossen ist der öffentliche Dienst.)
Neuerungen seit Mai 2011 im betrieblichen Zugang...
Im betrieblichen Zugang gelten seit Mai 2011 folgende Änderungen:
Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die
- seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten1,
- keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
- befristet beschäftigt sind,
- als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder
- älter als 50 Jahre sind.
Diese Personen können zudem jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den o.g Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.
Für Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne den o.g. Merkmalsausprägungen angehören, gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Diese können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht den o.g. Gruppen angehören und die – wie bisher – im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
... und im individuellen Zugang
Im individuellen Zugang gelten seit Mai 2011 folgende Änderungen:
- Zukünftig können nun auch Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleibt allerdings der öffentliche Dienst).
- Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder älter als 50 sind sowie Berufsrückkehrende können zukünftig jährlich einen BS im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten.
- Beschäftigte, die der o.g. Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.
Einstieg: Qualifizierte Beratung
Damit sich Ihre Investition in Weiterbildung lohnt, ist eine klare Analyse nötig. Ausführliche Beratungen bieten zahlreiche Informationsstellen, wie zum Beispiel unsere Beratungsstelle im Handwerkskammer Bildungszentrum HBZ in Münster. Hier erfahren Sie, welche Weiterbildungsangebote für Sie oder Ihren Betrieb in Frage kommen.
Gefördert werden zum Beispiel Angebote zu Sprach- und EDV-Kenntnissen, Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Kurse, die der reinen Erholung dienen.
So geht es in der Praxis…
Suchen Sie die Beratungsstelle im HBZ Münster auf. Diese informiert und berät Sie über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen Sie bei Ihrem Bildungsträger mit Anmeldung ein und lassen sich weiterbilden. Ihren Ansprechpartner finden Sie in der rechten Spalte
Weitere Informationen bietet Ihnen das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen