Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Zahlung der Meistergründungsprämie ist ein Mindestfinanzierungsvolumen des Vorhabens von 25.000,- Euro bei Männern und 20.000,- Euro bei Frauen. Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitkräften sind für wenigstens 24 Monate zu beschäftigen. Innerhalb des ersten Jahres nach der Auszahlung der Prämie muss mindestens eine der Stellen geschaffen und besetzt sein. Es wird auch ein Ausbildungsvertrag mit 12 Monaten anerkannt.
Art & Umfang:
Der Zuschuss beträgt 7.500,- Euro.
Beantragung:
Der Antrag auf die Meistergründungsprämie ist vor der Gründung bzw. Übernahme oder Beteiligung von mindestens 50 Prozent bei der zuständigen Handwerkskammer zu stellen. Diese prüft das Existenzgründungskonzept und leitet den Antrag an die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) weiter. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Richtlinien und Mindestanforderungen finden Sie auch im Internet unter www.lgh.de
Weitere Informationen zur Meistergründungsprämie finden Sie auf den Seiten der Handwerkskammer Münster