Friseur-Meisterschule Teile I und II Teilzeit

Lehrgangsdetails
Termin:
Zeiten:
montags von 8:00 bis 16:30 Uhr,1 Blockwoche von montags bis donnerstags von 08:00 bis 16:30 Uhr, zusätzlich bis zu 8 Abende von 17:00 bis 21:00 Uhr Online-Unterricht
Ansprechpartner:

Weiterbildungsberatung
E-Mail: weiterbildung@hbz-bildung.de
Telefon: 0251/705-4444

  • Kursgebühr: 4.190,00 €
  • Prüfungsgebühr: 910,00 €
Kurs buchen

Hinweis: Online-Unterricht

Umfragen unter den Teilnehmenden unserer Bildungsangebote zeigen, dass eine Mehrheit die Kombination von Online- und Präsenzphasen bei der beruflichen Bildung bevorzugt. Deswegen führen wir die Theorieteile dieses Bildungsangebots anteilig online durch. So ermöglichen wir Ihnen die örtlich flexible Teilnahme an den Online-Inhalten, ersparen Ihnen die Anfahrt und vermitteln zusätzliche Medienkompetenz. Praxiseinheiten führen wir in unseren Werkstätten vor Ort durch. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Weiterbildungsplanung.

Für eine Teilnahme an den Online-Einheiten empfehlen wir Ihnen die folgende Ausstattung:

  • PC/Laptop mit Internetzugang (Empfehlung: kabelgebundener LAN-Anschluss)
  • Headset
  • Webcam

Hinweis: Prüfungsphase

Nach Abschluss des Lehrgangs folgt eine Prüfungsphase von bis zu 4 Wochen. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung von Folgekursen wie den Teilen III und IV der Meisterschule. Wir empfehlen, die Folgekurse erst nach Abschluss der Prüfungen zu beginnen.

Hinweis: Praxis Unterricht

Zum praktischen Arbeiten werden neben dem persönlichen Handwerkszeug auch 4 Modelle benötigt:
  • 1 Herrenmodell (klassischer Herrenhaarschnitt)
  • 1 Damenmodell (Gesichtsbehandlung und Maniküre)
  • 1 Herrenmodell (Projektarbeit, Schnitt + Frisur)
  • 1 Damenmodell (Projektarbeit, Schnitt, Farbe, Frisur, Make-Up und Nageldesign)

Sie haben erkannt, dass die berufliche Weiterbildung heute wichtiger ist denn je? Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung empfiehlt sich nicht nur für junge Friseurinnen und Friseure, die eine selbstständige unternehmerische Existenz gründen möchten. Auch Gesellen streben diese Qualifikation an, denn sie ist Voraussetzung für viele leitende Positionen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung bieten. Darüber hinaus wird erst mit der Meisterprüfung das Recht erworben, Lehrlinge auszubilden und damit ihr berufliches Können an junge Menschen weiterzugeben.

Darüber hinaus vermitteln wir Ihnen das kaufmännische Know-How in den allgemeinkundlichen Teilen 3+4. Diese Teile können entweder vor Beginn der Teil 1+2 oder auch im Anschluss berufsbegleitend (Dauer 12 Monate) oder in Vollzeitform (Dauer 3 Monate) als separater Kurs dazugebucht werden. Die aktuellen Starttermine finden Sie unter "Allgemeinkundlicher Lehrgang" unter der Rubrik "Meisterschulen von A-Z".
Teil I
Situationsaufgabe Langhaar / Situationsaufgabe Damen / Situationsaufgabe Herren / Situationsaufgabe Pflege / Situationsaufgabe Hand / Situationsaufgabe Haut / Situationsaufgabe Dauerwelle / Projektarbeit

Teil II
Gestaltung / Kostenermittlung / Salonkonzept / UAG / Technik / Chemie
Mit dem Abschluss Ihrer Meisterprüfung (DQR-Stufe 6) erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für die Aufstiegsfortbildung "Gepr. Betriebswirt:in (HwO)" (DQR-Stufe 7).
Teile I + II der Meisterprüfung
Gesellen im Friseur-Handwerk
Für die Teilnahme am Lehrgang ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im Friseur-Handwerk erforderlich.
Aufstiegs-BAföG

Als Aufstiegsfortbildung ist die Meisterschule für Friseure grundsätzlich Aufstiegs-BAföG förderfähig.
Anträge zum Aufstiegs-BAföG sowie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags erhalten Sie bei uns im HBZ.
In Abhängigkeit Ihrer Voraussetzung ist eine Kostenübernahme von bis zu 75 % der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf unserer Themenseite Aufstiegs-BAföG .


Zur Meisterprüfung gehören neben den Praxisteilen I und II auch die Teile III und IV. Erst wenn Sie alle vier Prüfungsteile erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie Ihren Meisterbrief. Melden Sie sich daher am besten auch gleich für folgende Lehrgänge an:


Meisterschule Teile III und IV Teilzeit (= AdA und Gepr. Fachmann/- frau für kaufmännische Betriebsführung HwO)
Meisterschule Teile III und IV Vollzeit (= AdA und Gepr. Fachmann/- frau für kaufmännische Betriebsführung HwO)

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